Drastische Bußgelder drohen auch auf Schützenfesten
Gerade auch mit Blick auf die jetzt im Frühling beginnenden Traditions- und Schützenfeste im Kreis Coesfeld bezeichnet der hiesige Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier das in diesen Tagen in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz als Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger.
Viele Brauchtumsveranstaltungen, die insbesondere im ländlichen Raum über Generationen hinweg noch gehegt und gepflegt und von der Bevölkerung gelebt und getragen werden, müssen sich diesem Diktat von oben nunmehr ausnahmslos beugen. Derweil bangen vielerorts auch Gastwirte und Eckkneipen um ihre Existenz, zumal auch hinsichtlich bereits getätigter Investitionen in abgetrennte Raucherbereiche keinerlei Übergangsfristen vorgesehen sind.
Mit der rot-grünen Verschärfung, die selbst in SPD-Kreisen auf Widerstand stößt, sind die Leittragenden leicht auszumachen: Insbesondere Schützen- und Karnevalsvereine, Wirte aber auch jedem, der in seiner Eckkneipe mit einer Feierabendzigarette erwischt wird, drohen ab sofort Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
„Es steht außer Frage, dass Nichtraucher geschützt werden müssen und sich auch in Kneipen und Gaststätten rauchfrei bewegen können sollten“, so Jostmeier, „dies jedoch wurde durch das seitens der CDU geführten Landesregierung eingeführte Nichtraucherschutzgesetz bereits ausreichend gewährleistet und hat gleichsam die berechtigten Interessen beider Seiten vertreten. Dieser Ausgleich hat nun eine drastische Schieflage erlitten.“